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   OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04 I 101/04   

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https://dejure.org/2004,15197
OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04 I 101/04 (https://dejure.org/2004,15197)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.09.2004 - 1 Ss 80/04 I 101/04 (https://dejure.org/2004,15197)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. September 2004 - 1 Ss 80/04 I 101/04 (https://dejure.org/2004,15197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und tateinheitlich begangener zweifacher fahrlässiger Körperverletzung ; Zulässigkeit einer strafrechtlichen Revision; Verletzung der Schutzpflichten durch Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften; Veranlassung des Aktes der ...

  • Wolters Kluwer

    Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und tateinheitlich begangener zweifacher fahrlässiger Körperverletzung ; Zulässigkeit einer strafrechtlichen Revision; Verletzung der Schutzpflichten durch Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften; Veranlassung des Aktes der ...

  • Judicialis

    StPO § 145 a; ; StPO § 260; ; StPO § 267; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 2; ; BGB § 618 Abs. 1; ; StGB § 13 Abs. 2; ; StGB § 229

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen für Schweißerarbeiten an Pontonkammer - Abgrenzung zur straflosen Selbstgefährdung - kein Teilfreispruch bei einheitlich zu beurteilender Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bewusste Selbstgefährdung bei tödlichem Arbeitsunfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Ein auf einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK beruhendes Verfahrenshindernis, das vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten wäre (BGHSt 46, 159) und zur Einstellung zwingen würde, ist nicht gegeben.

    Ein Verstoß gegen diese Norm vermag nur in außergewöhnlichen Einzelfällen, wenn nämlich eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen der Sachentscheidung nicht mehr in Betracht kommt, ein solches Verfahrenshindernis zu begründen (BGHSt 46, 159; 35, 137).

    Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, die im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung des Sachverhalts gegeneinander abgewogen werden müssen (BVerfG NJW 2003, 2897; BGHSt 46, 159).

  • OLG Rostock, 01.04.2003 - 1 Ss 256/02
    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Wer lediglich den Akt der bewussten Selbstgefährdung vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert, nimmt deshalb an einem Geschehen teil, das kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (vgl. Senatsurteil vom 01.04.2003 - 1 Ss 256/02 I 110/02 - BGHSt 34, 262; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl, vor § 13 Rn. 19; S/S-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 26. Aufl., § 15 Rn. 165, jeweils m.w.N.).

    Die Strafbarkeit des die Selbstgefährdung veranlassenden Dritten beginnt jedoch dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende (Senatsurteil vom 01.04.2003 - 1 Ss 256/02 I 110/02 - BGH a.a.O.; NStZ 1985, 25; NStZ 1986, 266; S/S-Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O. Rn. 167; Lackner-Kühl, StGB, 24. Aufl, vor § 211 Rn. 12).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Das Revisionsgericht darf die Beweiswürdigung des Tatrichters nur auf rechtliche Fehler prüfen, nicht aber durch seine eigene ersetzen (BGHSt 29, 18, 20).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, die im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung des Sachverhalts gegeneinander abgewogen werden müssen (BVerfG NJW 2003, 2897; BGHSt 46, 159).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Ein Verstoß gegen diese Norm vermag nur in außergewöhnlichen Einzelfällen, wenn nämlich eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen der Sachentscheidung nicht mehr in Betracht kommt, ein solches Verfahrenshindernis zu begründen (BGHSt 46, 159; 35, 137).
  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Soweit das OLG Naumburg (NStZ-RR 1996, 229) im Falle der Verletzung von Schutzpflichten durch den Arbeitgeber eine grundsätzliche "Überlagerung" der Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmers durch die Fremdverantwortung des Arbeitgebers annimmt, begegnet dies Bedenken, weil diese Lösung dogmatisch fragwürdig ist und sie zudem den vielfältigen Umständen des jeweiligen Einzelfalles nicht gerecht werden kann; jedenfalls aber steht sie der Entscheidung des Senates nicht entgegen, da der Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Naumburg zugrundelag, sich erheblich von dem vorliegenden Fall unterscheidet.
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der mit Recht die Teilnahme an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung unter Verwendung des Kriteriums der "Tatherrschaft" von der täterschaftlich begangenen Fremdgefährdung abgrenzt (BGH NJW 2004, 2458; NJW 2003, 2326 [2327]).
  • OLG Stuttgart, 11.09.1984 - 3 Ss (12) 344/84

    Bauleitender Architekt; Begrenzung der Überwachungspflichten; Verantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Zwar darf der Arbeitgeber seine Überwachungspflichten grundsätzlich auf eine zuverlässige Person delegieren, er muss diese jedoch kontrollieren und darf nicht untätig bleiben, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein sorgfaltswidriges Verhalten des Beauftragten vorliegen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 222 Rn. 32; BGHSt 37, 190; OLG Stuttgart NJW 1984, 2897).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Diese Prüfung muss ohne Rückgriff auf die Akte oder sonstige in Bezug genommene Schriftstücke möglich sein (BGHSt 3, 213; KK-Pikart, StPO, 5. Aufl., § 344 Rdz. 38; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. § 344 Rdz. 20 ff. m. w. N.).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Die Strafbarkeit des die Selbstgefährdung veranlassenden Dritten beginnt jedoch dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende (Senatsurteil vom 01.04.2003 - 1 Ss 256/02 I 110/02 - BGH a.a.O.; NStZ 1985, 25; NStZ 1986, 266; S/S-Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O. Rn. 167; Lackner-Kühl, StGB, 24. Aufl, vor § 211 Rn. 12).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 210/86

    Beweiswürdigung - Teilweises Schweigen - Entlastende Umstände - Falschaussage

  • AG Düsseldorf, 20.05.2009 - 140 Ds 712/08

    Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bei Selbstgefährdung aufgrund

    Die Strafbarkeit des die Selbstgefährdung veranlassenden Dritten beginnt erst dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende (BGH NJW 2003, 2326; OLG Rostock, Urt. v. 10.09.2004, Az.: 1 Ss 80/04 I 72/04, zitiert bei www.juris.de).
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